LEEMOUSINE
Genehmigungen & Transparenz

„Fahrer – lizenziert“ allein ist nicht ausreichend

Bei Frankfurt-Airport-Shuttles liest man oft „Koreanischer Fahrer“, „ansässiger Fahrer“, „Fahrer mit Lizenz“. In Deutschland reicht aber die Qualifikation des Fahrers allein nicht für eine legale, entgeltliche Personenbeförderung – diese Seite erklärt, worauf es ankommt, und wie Leemousine arbeitet.

Wer fahren darf und wer mit einem genehmigten Fahrgastfahrzeug Fahrgäste befördern darf – das sind zwei verschiedene Fragen.

Vier Punkte, die man prüfen sollte

  1. 01

    Fachliche Eignung der Betriebsverantwortlichen

  2. 02

    Genehmigtes Fahrgastfahrzeug, das Sie tatsächlich nutzen

  3. 03

    Fahrerlaubnis der eigentlichen Fahrerin

  4. 04

    Unternehmenssitz in Deutschland

PRÜFUNG

Fachliche Eignung — wer führt den Betrieb?

Ein entgeltliches Beförderungsangebot in Deutschland wird nicht allein durch die Qualifikation des Fahrers rechtmäßig. Nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) muss ein gewerblicher Personenbeförderungsbetrieb für die jeweilige Beförderungsform eine Genehmigung besitzen – beim Mietwagen erstreckt sie sich auch auf die konkret eingesetzten Fahrzeuge.

Selbst wenn der Fahrer über alle erforderlichen Qualifikationen verfügt, genügt das allein nicht. Ein ordentliches Mietgewerbe setzt eine Genehmigung des Betriebs und der Beförderungsform voraus – und die eingesetzten Fahrzeuge müssen auf sie zugelassen sein. Nach PBefG §17 weist die Genehmigungsurkunde im Gelegenheitsverkehr mit Pkw die amtlichen Kennzeichen der eingesetzten Fahrzeuge aus. Bei Fahrzeugwechsel ist die Urkunde behördlich zu ändern.

Wer fahren darf und wer mit einem genehmigten Fahrgastfahrzeug Fahrgäste befördern darf – das sind zwei verschiedene Fragen.

Quelle: Gesetze im Internet ↗

PRÜFUNG

Das konkrete Fahrzeug zählt besonders

Gerade die Fahrzeugseite ist entscheidend

Ein privater Pkw darf nicht ohne Weiteres im entgeltlichen Airport-Pickup eingesetzt werden. Die BOKraft regelt Ausrüstung und Zustand von Fahrgastfahrzeugen gesondert und sieht eine besondere Prüfung vor dem ersten Verkehrseinsatz vor.

Nein

„Der Fahrer hat eine Lizenz.“

Tatsächlich erforderlich

„Das Fahrzeug, in dem Sie fahren, ist ein genehmigtes Fahrgastfahrzeug.“

Fahrerlizenz und Fahrzeuggenehmigung sind getrennt zu prüfen.

Quelle: Gesetze im Internet (BOKraft) ↗

PRÜFUNG

Qualifikation der eigentlichen Fahrerin

Entscheidend ist nicht, dass die Firma „einen qualifizierten Fahrer“ hat — sondern dass die Person, die Sie tatsächlich fährt, die erforderlichen Qualifikationen im Fahrgastverkehr erfüllt.

Ein ordentlicher Dienst prüft jeweils:

1

Fachliche Eignung

2

Genehmigtes Fahrzeug

3

Fahrerlaubnis

PRÜFUNG

Sitz in Deutschland?

„EU-Registrierte Firma“ allein macht noch keinen deutschen Fahrgastverkehrsbetrieb — auch nicht mit Gesellschaften in Ungarn, Tschechien oder Polen.

Einen Firmensitz zu haben oder als Reisebüro registriert zu sein, erlaubt keine entgeltliche Personenbeförderung. Ein ordentliches Mietgewerbe erfüllt mindestens:

Ein koreanischer Fahrer kann ein Komfortvorteil sein – der Maßstab für Sicherheit und Legalität ist aber nicht die Nationalität.

Quelle: Gesetze im Internet ↗
Mit folgenden Aussagen allein lässt sich nicht feststellen, ob ein Fahrzeug rechtmäßig im entgeltlichen Personenverkehr eingesetzt wird:

„Genehmigt“ allein ist keine Bestätigung

  • „Der Fahrer hat eine Lizenz.“

  • „Wir sind ein deutsches Unternehmen.“

  • „Wir sind als Reisebüro registriert.“

  • „Viel Fahrerfahrung vor Ort.“

Genauere Kriterien sind erforderlich.

Fahrerqualifikation ≠ Fahrzeuggenehmigung

Ein koreanischer Fahrer kann ein Komfortvorteil sein – der Maßstab für Sicherheit und Legalität ist aber nicht die Nationalität.

Ist dieses Fahrzeug in eine deutsche Mietwagen-Genehmigung (PBefG) eingetragen?

Mit folgenden Aussagen allein lässt sich nicht feststellen, ob ein Fahrzeug rechtmäßig im entgeltlichen Personenverkehr eingesetzt wird:

Vier Punkte vor der Buchung

  1. 1

    Fachliche Eignung der Betriebsverantwortlichen

  2. 2

    Genehmigtes Fahrzeug für die tatsächliche Nutzung

  3. 3

    Qualifikation der eigentlichen Fahrerin

  4. 4

    Sitz in Deutschland

Leemousine zielt auf einen Frankfurt-Shuttle, der diesen Unterschied transparent macht.

Leemousine arbeitet nach anderen Maßstäben

Leemousine ist ein in Frankfurt ansässiges Mobilitätsangebot, das die Lidn GmbH direkt vor Ort betreibt. Sicherheit gründet nicht allein darauf, dass der Fahrer Koreaner ist – Maßstab sind die deutschen Vorschriften zur Personenbeförderung: Betrieb, Fahrzeuge, Versicherung und Betriebshaltung.

Beginnt beim klar benannten Betrieb

Anbieter und Unternehmensdaten werden transparent offengelegt.

Fahrzeuge nach den Vorgaben des genehmigten Betriebs

Eine deutsche Mietwagen-Genehmigung „klebt“ nicht am Fahrer. Das konkret eingesetzte Fahrzeug muss auf die Genehmigung des Betreibers zugelassen sein; die Urkunde weist die amtlichen Kennzeichen aus. Leemousine betreibt seine Fahrzeuge gemäß Genehmigungs- und Prüfpflichten.

Abgrenzung zum privaten Chauffeurservice

Fahrgäste im Privatfahrzeug zu befördern und dafür „Pickup-, Guide- oder Fahrzeuggebühren“ zu verlangen, hebt die Vorschriften nicht auf. Das PBefG erfasst grundsätzlich den entgeltlichen oder gewerblichen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen.

Versicherung und Pflege nach Gewerbepflichten

Sobald ein Fahrgast einsteigt, handelt es sich um gewerbliche Personenbeförderung und nicht um eine Privatfahrt. Zulassung, Prüfung, Versicherung und Wartung folgen deshalb den Standards für Betriebsfahrzeuge.

Festpreis vor der Fahrt

Vor jeder Fahrt werden Preis und Bedingungen klar mitgeteilt – damit am Ort keine Überraschungen entstehen.

Von Anfang bis Ende auf Deutsch, Englisch und Koreanisch

Von der Ankunft am Flughafen Frankfurt bis zum Hotel, Wohnort oder Geschäftstermin – Anfragen und Buchungen sind auf Deutsch, Englisch und Koreanisch möglich.

Wichtiger als „Koreanischer Fahrer?“

01

Fachliche Eignung

02

Genehmigtes Fahrzeug

03

Fahrerlaubnis

04

Sitz in Deutschland

Ein koreanischer Fahrer kann ein Komfortvorteil sein – der Maßstab für Sicherheit und Legalität ist aber nicht die Nationalität.

Genau diese vier Punkte sind wichtiger.

Leemousine zielt auf einen Frankfurt-Shuttle, der diesen Unterschied transparent macht.

Klare Standards – ab Frankfurt

Preis und Bedingungen werden vor der Buchung transparent mitgeteilt.

Buchung anfragen

Quelle: Gesetze im Internet – PBefG §17, BOKraft